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Ylex klärt auf: Geflüchtete Menschen aus der Ukraine privat aufnehmen

Was muss man wissen, um als Privatperson Flüchtlinge bei sich aufzunehmen? Die Rechtsberater:innen von «YLEX» helfen weiter und beantworten die wichtigsten Fragen.

Von Vanessa Votta

Erstellt von Ylex

Anfang März hat der Schweizer Bundesrat entschieden, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine in der Schweiz aufgenommen und untergebracht werden können und mit dem Schutzstatus S vorübergehenden Schutz in der Schweiz erhalten. Die Unterbringung von Geflüchteten ist auch privat bei Gastfamilien möglich.

Wie ist der Aufenthalt in der Schweiz geregelt?

Auch ohne ordentliches Asylverfahren oder Registrierung haben ukrainische Staatsangehörige aktuell ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Der Schutzstatus S bietet allerdings weitaus mehr.

Wenn sich ukrainische Staatsangehörige nicht registrieren, dürfen sie sich für 90 Tage legal in der Schweiz und dem Schengen-Raum aufhalten. Allerdings sollten Geflüchtete aus der Ukraine beachten, dass während des 90-tägigen visumfreien Aufenthalt kein Anspruch auf Unterstützung durch die Sozialhilfe und kein Krankenversicherungsschutz besteht. Erst wenn sie unter dem Schutzstatus S registriert sind, haben sie zusätzlich zum Aufenthaltsrecht, Anspruch auf Unterbringung und Sozialhilfe.

Für wen gilt der Schutzstatus S?

Der Schutzstatus S gilt nicht nur für schutzsuchende ukrainische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen, die in der Ukraine wohnhaft waren, sondern grundsätzlich auch für Menschen mit anderen Nationalitäten und für Staatenlose, die vor dem 24. Februar 2022 eine Aufenthaltsbewilligung oder einen Schutzstatus in der Ukraine hatten.

Was sollten Privatpersonen allgemein beachten?

Wer privat geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer aufnehmen will, kann sich beim kantonalen Migrationsamt oder der schweizerischen Flüchtlingshilfe melden. Diese koordinieren die private Unterbringung und unterstützen Gastfamilien.

Geflüchteten Personen soll ein stabiles Zuhause geboten werden. Eine private Unterbringung macht deshalb in der Regel nur Sinn, wenn sie mindestens für drei Monate garantiert werden kann. Weiter sollte im Idealfall ein separates oder abgrenzbares Zimmer zur Verfügung stehen, um ein Mindestmass an Privatsphäre zu gewährleisten.

Wie sieht es aus mit der Entschädigung und Meldung der Untermiete an die Vermietung?

Wenn für die Unterbringung eine Entschädigung bezahlt wird, handelt es sich um ein Untermietverhältnis. In diesem Fall muss die Vermieterin oder die Verwaltung ihr Einverständnis geben.

Bringt man Geflüchtete kostenlos unter, muss gemäss Mietrecht die Vermieterin nicht unbedingt zustimmen oder informiert werden. Trotzdem ist empfehlenswert, eine Zustimmung einzuholen oder die Vermieterin zumindest zu informieren.

Wer kommt für Lebenshaltungskosten und Versicherungen auf?

Personen mit Schutzstatus S erhalten eine finanzielle Unterstützung von der Asylfürsorge und können gewisse Kosten selbst tragen. Auch die Kranken- und Unfallversicherung wird für Personen mit Schutzstatus S durch die zuständige Behörde sichergestellt.

Natürlich steht es Gastfamilien frei, die aufgenommenen Personen bei den weiteren Kosten wie Lebensmittel, Kleidung und Hygieneartikel zu unterstützen oder bei den eigenen Einkäufen zu berücksichtigen. Eine rechtliche Verpflichtung, für weitere Lebenshaltungskosten aufzukommen, besteht aber nicht.

Was tun im Konfliktfall?

Im Zusammenleben kann es auch zu Konflikten kommen. Es geht zum Beispiel etwas kaputt oder es gibt Missverständnisse bei alltäglichen Dingen.

Falls etwas kaputtgeht und die geflüchtete Person keine Haftpflichtversicherung hat, greift womöglich die eigene Hausratversicherung ein. Bei Schäden an der Wohnung haftet nach Schweizer Mietrecht der Hauptmieter gegenüber der Hauptvermieterin.

Bei anderen Konfliktfällen sollte möglichst offen miteinander gesprochen werden, um gemeinsam eine Lösung zu finden – die Schutzsuchenden sind gerade aus einem Krisengebiet geflüchtet, ein stabiles Umfeld ist gerade jetzt sehr wichtig.

YLEX bietet im Moment kostenlose Rechtsberatung für Fragen von Privatpersonen und Unternehmen rund um die Aufnahme und auch das Einstellen von Flüchtlingen aus der Ukraine an. Hier findest du mehr Infos dazu.

Ein Beitrag von YLEX

Seit 2019 bieten die Anwält:innen, Jurist:innen von YLEX professionelle Rechtsberatung und juristische Unterstützung für Privatpersonen und KMU. Von der kurzen Rechtsauskunft bis zur umfassenden Rechtsberatung, der Prüfung von Dokumenten, Gesuchen an Behörden, Schreiben an eine Gegenpartei oder der Unterstützung bei schwierigen Rechtsfragen, steht YLEX den Kund:innen stets kompetent zur Seite. Vor Ort in den YLEX Stores in Zürich, Winterthur, Bern und St. Gallen oder telefonisch, per Videocall sowie online unter www.ylex.ch

30. April 2022

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