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Ylex klärt auf: Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe?

Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder ihre bereits eingetragenen Partnerschaften in eine Ehe umwandeln. Dafür entfällt die Möglichkeit eine Partnerschaft einzutragen. Bereits eingetragenen Partnerschaften dürfen hingegen weiterbestehen.

Von Vanessa Votta

Vorgehen für Umwandlung in eine Ehe

Das Vorgehen für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft ist einfach. Eine gemeinsame Erklärung der Partnerinnen und Partner beim Zivilstandsamt reicht aus. Auch gleichgeschlechtliche Paare, welche im Ausland geheiratet haben, können ihre Partnerschaft auf Antrag beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln.

Auswirkungen der Umwandlung in eine Ehe

Familienname: Vorab ist zu erwähnen, dass die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe keinen Einfluss auf den Familiennamen hat. Die bisherigen Familiennamen bleiben erhalten.

Berechnung Ehedauer: Eine wichtige Auswirkung ist, wie die Ehedauer bei vorhergehender eingetragener Partnerschaft berechnet wird. Eine Ehe, welche durch Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft entstanden ist, wird so behandelt, als wäre sie bereits im Zeitpunkt der eingetragenen Partnerschaft abgeschlossen worden. Diese Dauer ist beispielsweise bei Einbürgerungsvoraussetzungen relevant. Ebenfalls von Bedeutung ist die Dauer beim Vorsorgeausgleich sowie allenfalls bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltes.

Güterrecht: Eine wichtige Auswirkung der Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe besteht darin, dass mit der Umwandlung automatisch der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung eintritt. Der ausschlaggebende Moment, ab welchem die Errungenschaft gilt, ist der Zeitpunkt der Umwandlung. Diese Tatsache kann zu komplexen Berechnungen bei der sog. güterrechtlichen Auseinandersetzung führen, welche bei Tod eines Ehepartners oder einer Ehepartnerin sowie bei einer Scheidung vorzunehmen ist.

Dieser Schwierigkeit kann mittels Ehevertrags entgegengewirkt werden. Sofern bereits während der eingetragenen Partnerschaft ein Vermögensvertrag abgeschlossen worden ist, so gilt dieser weiterhin auch nach der Umwandlung.

Ehe oder doch besser eingetragene Partnerschaft?

Für viele Menschen, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, stellt sich aktuell die Frage, ob sie diese in eine Ehe umwandeln sollen oder nicht. Diese Frage ist abhängig von den konkreten Bedürfnissen des Paares und im Einzelfall zu prüfen. Die grossen Vorteile der Ehe bestehen im Zugang zur Samenspende, in der erleichterten Einbürgerung und in der Begründung des Kindesverhältnisses durch die Ehe. Ein weiterer grosser Unterschied besteht – wie bereits erwähnt – im Güterrecht. 

20. August 2022

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