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Ylex klärt auf: Das Gesetz zum Geschlechtseintrag

Die Änderung des Geschlechtseintrages hat Anfang Jahr einen gesetzlichen Fortschritt gemacht. Wie einfach ist die Anpassung des Geschlechts im Personenstandsregister wirklich und was gilt es zu beachten?

Von Vanessa Votta

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Änderung des Geschlechtseintrages sowie des Vornamen für Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt – oder im Falle der Auslandschweizer:innen auf der Botschaft – rasch und unbürokratisch möglich.

Medizinischer Nachweis nicht mehr erforderlich

Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die sich nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zugehörig fühlt. Wer jünger als 16 Jahre ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies anordnet, benötigt hierfür die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Ein schriftliches Gesuch und medizinische Nachweise sind seit der Gesetzesänderung nicht mehr erforderlich. Die ganze Sache ist in 15 Minuten erledigt und kostet 75 Franken. Damit gehören lange Wartezeiten und hohe Gebühren der Vergangenheit an.

Auswirkungen der Geschlechtsanpassung auf familienrechtliche Beziehungen

Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister zeitigt keine Auswirkungen auf bestehenden familienrechtlichen Beziehungen wie etwa die Ehe, eingetragene Partnerschaften, Verwandtschaft und Abstammung. Ebenfalls bleibt die binäre Geschlechterordnung bestehen; mithin kann aktuell nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandregister eingetragen werden.

Das dritte Geschlecht als nächster Schritt?

Länder, wie beispielsweise Australien, Argentinien und Deutschland kennen bereits Optionen für einen Eintrag neben «männlich» und «weiblich». Ob künftig die Eintragung eines dritten Geschlechts beziehungsweise weiteren Geschlechtsausprägungen in der Schweiz möglich sein wird/werden oder auf einen Geschlechtseintrag gänzlich verzichtet werden kann, ist derzeit noch ungeklärt. Der Bundesrat erarbeitet aktuell einen Bericht über die allfällige Einführung einer weiteren Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf den Geschlechtseintrag. Die nationale Ethikkommission spricht sich klar für eine Lösung aus, die möglichst viele unterschiedliche Geschlechtsidentitäten inkludiert.

04. Juni 2022

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