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La Fumeuse – Cannabis-Pilotversuche wurden gestartet

In letzter Zeit wurde im Bundeshaus wohl etwas mehr als üblich übers Kiffen und Cannabis diskutiert. Denn seit dem 15. Mai können beim BAG Gesuche für die Durchführung von Pilotversuchen mit nicht-medizinischem Cannabis eingereicht werden – heisst übersetzt: Du darfst für Studienzwecke kiffen. Mit dem Ziel herauszufinden, ob eine Legalisierung sinnvoll ist.

Von Leila Alder

Der Konsum von Cannabis ist in der Schweiz zwar noch nicht legalisiert, dennoch stark verbreitet. Rund 300’000 Schweizer*innen kiffen regelmässig. Schwarzmarkt läuft! Genau dieser ist dem Bund aber ein gewaltiger Dorn im Auge, denn seine Umsatzwerte liegen bei 340 bis 500 Millionen Franken im Jahr. Diese unversteuerten Gelder sind wohl einer der Hauptgründe für die Gesetzesänderung, die am 15. Mai 2021 in Kraft getreten und vorerst auf zehn Jahre befristet ist.

Als weiteren Grund nennt das BAG die gewährleistete Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Momentan können weder der Jugendschutz eingehalten noch die Qualitätsanforderung kontrolliert werden.

Und so hat man sich also dazu entschieden ab Mitte Mai mit Cannabis-Pilotversuchen zu starten, um «die Kenntnisse zu den Vor- und Nachteilen eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis zu erweitern». Ein Gesuch für die Duchführung können alle volljährigen, urteilsfähigen, regelmässig Cannabis konsumierenden Bewohner*innen der Schweiz bzw. des Kantons in dem der Pilotversuch durchgeführt wird, einreichen. Mitmachen dürfen maximal 5000 Teilnehmer*innen pro Versuch.

Finanziert werden die Projekte von Dritten, das heisst von Kantonen, Gemeinden, Universitäten, Verbänden und Stiftungen. Für die Finanzierung der Cannabisprodukte – es dürfen unverarbeitete Produkte wie Cannabisblüten aber auch verarbeitete Produkte wie Haschisch oder Cannabisextrakte bezogen werden – müssen die Konsumentinnen und Konsumenten selbst aufkommen. Bei der Festlegung des Preises soll der THC-Gehalt berücksichtigt werden:  Je stärker das Weed ist, umso mehr kostet es. Zudem orientiert man sich an den Schwarzmarktpreisen, um keine Gefahr zu laufen ihn noch mehr zum Blühen zu bringen. Steuern werden vorerst auf das, im Rahmen der Pilotversuche verwendete, Cannabis keine erhoben.

Mit den ersten Ergebnissen dürfte frühestens 2024 gerechnet werden. Das BAG informiert die Öffentlichkeit über die laufenden Projekte. Nach Abschluss sämtlicher Pilotversuche erstellt es zuhanden des Bundesrates einen Bericht, der die gesammelten Erfahrungen auswertet.

Wer sein Dope also künftig lieber in der Apotheke als beim Dealer seines Vertrauens beziehen möchte und seine Flash-Erfahrungen mit dem BAG teilen möchte, sollte sich schnellstmöglich um ein Gesuch kümmern.

Dieser Artikel wird begleitet von der Fotostrecke «La Fumeuse», die von Aline Joana Rüedee (Studio Végété) geleitet und gestylt und von Aso Mohammadi fotografiert wurde. Dabei haben sie die weibliche Hanfpflanze in den Vordergrund gestellt. «Die Organics vermischen sich mit der humanen, selbstbewussten Welt der Raucherin, welche ihren eigenen sensitiven Trip in ihrer Welt geniesst. Es vermischt sich Realität und Trip.»

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